Psychotherapie ist in Österreich je nach Rahmen entweder als Kassenleistung (über Vertragspartner bzw. Clearingstellen) möglich oder als Privatleistung mit Kostenzuschuss. Hier finden Sie einen klaren Überblick, welche Möglichkeiten es gibt, welche Unterlagen benötigt werden und wie die Einreichung funktioniert.
Eine psychotherapeutische Einheit dauert in der Regel 50 Minuten.
Das Honorar pro Einheit beträgt € 120,–.
Wenn die Behandlung bei einem Vertragspartner der ÖGK erfolgt und die Voraussetzungen erfüllt sind, übernimmt die ÖGK die Kosten. Bei der BVAEB fällt bei Vertragspartnern ein Behandlungsbeitrag von 10% an (wird nachträglich eingehoben).
Wenn Sie Psychotherapie bei einer freiberuflichen Psychotherapeutin in Anspruch nehmen, bezahlen Sie die Rechnung zunächst selbst. Anschließend können Sie – bei Erfüllung der Voraussetzungen – einen Kostenzuschuss bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
In meiner Praxis wird nur die Variante „Privatleistung + Kostenzuschuss“ angeboten.
Damit die Krankenkasse einen Kostenzuschuss leisten kann, müssen im Regelfall folgende Punkte erfüllt sein:
Wichtig: Kostenzuschüsse sind fixe Tarife und werden von den Kassen angepasst. Es wird in der Regel nur bis zum Tarif refundiert – der Rest bleibt Ihr Eigenanteil.
Wir klären Anliegen, Rahmen und Vorgehen.
(spätestens vor der 2. Sitzung bei ÖGK)
Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Ärztin/Ihres Arztes und bringen sie zur Therapie mit.
Sie begleichen die Honorarnote.
Bei der ÖGK wird u. a. benötigt: Formular oder Online-Antrag, bezahlte Honorarnote mit Behandlungsdaten/-dauer, Diagnose, Zahlungsnachweis. Bei SVS/BVAEB ist das Prozedere sehr ähnlich; Details je nach Kasse.
Rechtzeitig vor der 11. Einheit beantragen.
Eine Einheit dauert meist 50 Minuten. Das Honorar pro Einheit beträgt € 120,-.
Ja, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, ist bei Privatbehandlung ein Kostenzuschuss möglich (ÖGK/SVS/BVAEB).
Aktuell (Stand 1.1.2026) z. B.: ÖGK € 33,70, SVS € 50,00, BVAEB € 50,20 (je nach Sitzungsdauer/Tarif).
Bei der ÖGK ist eine ärztliche Untersuchung vor der zweiten Sitzung ausdrücklich Voraussetzung. Bei anderen Kassen ist das in der Praxis ebenfalls üblich.
Bei der ÖGK muss die Honorarnote u. a. Behandlungsdaten, Behandlungsdauer, Diagnose sowie Patientendaten enthalten, plus Zahlungsnachweis.
Bei der ÖGK ist ab der elften Sitzung eine Bewilligung notwendig. Bei SVS und BVAEB ist Psychotherapie ebenfalls ab der elften Sitzung bewilligungspflichtig.
Wenn eine private Zusatzversicherung ambulante Psychotherapie umfasst, kann sie – je nach Vertrag – zusätzlich helfen. (Am besten direkt im Vertrag nachsehen.)
Bei den jeweiligen Kassenportalen (ÖGK/SVS/BVAEB) sowie über die offiziellen Infoseiten.
Wenn Sie ein Erstgespräch vereinbaren möchten, kontaktieren Sie mich gerne. Ich melde mich mit einem Terminvorschlag bzw. einer Rückmeldung zu den Möglichkeiten.
Mag. Annabel Salomon
Psychotherapeutin
Klinische und Gesundheitspsychologin
Schulgasse 1, 6845 Hohenems
Tel. +43 670 70 12 980
psychotherapie@praxis-salomon.at
Für eine Terminanfrage schreiben Sie mir gerne oder rufen Sie an – ich melde mich so bald wie möglich zurück: